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   BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R   

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https://dejure.org/2012,44678
BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R (https://dejure.org/2012,44678)
BSG, Entscheidung vom 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R (https://dejure.org/2012,44678)
BSG, Entscheidung vom 18. September 2012 - B 2 U 11/11 R (https://dejure.org/2012,44678)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 SGB 7, §§ 82 ff SGB 7, § 90 Abs 1 S 1 SGB 7, § 90 Abs 1 S 2 SGB 7, § 90 Abs 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 - Ausbildung - Schüler - Tarifvertrag - Analogie - stimmiges Konzept - Lücke - Systematik - Verzögerungsschaden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf höhere Verletztenrente wegen einer Änderung des maßgeblichen Jahresarbeitsverdienstes; Neufestsetzung nach voraussichtlicher Schul- oder Berufsausbildung oder Altersstufen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Neufestsetzung des JAV nach § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII - Ausbildung nicht oder verzögert abgeschlossen - keine entsprechende Anwendung der Norm bei zeitgerechtem Abschluss der Ausbildung

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 - Ausbildung - Schüler - Tarifvertrag - Analogie - stimmiges Konzept - Lücke - Systematik - Verzögerungsschaden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 90 Abs. 1
    Anspruch auf höhere Verletztenrente wegen einer Änderung des maßgeblichen Jahresarbeitsverdienstes; Neufestsetzung nach voraussichtlicher Schul- oder Berufsausbildung oder Altersstufen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schulwegunfall und der spätere fiktive Jahresarbeitsverdienst

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 112, 43
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 31/99 R

    Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst - Journalist - Minderung der

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R
    Eine fiktive Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes bei Eintritt des Versicherungsfalls vor oder während der Schulausbildung ist lediglich dann möglich, wenn eine anschließende Berufsausbildung wegen dieses Versicherungsfalls nicht fristgerecht und erfolgreich beendet wurde (Abgrenzung zu BSG vom 7.11.2000 - B 2 U 31/99 R = SozR 3-2700 § 90 Nr. 1).

    Aus diesen Vorgängervorschriften des § 90 SGB VII (vgl zur Entwicklung seit 1884 bis zur Schaffung des § 573 RVO auch: Windelen, SGb 1970, 408) und dem der heutigen Fassung des § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII jeweils ähnlichen bzw sogar gleich lautenden Wortlaut, sowie aus dem Umstand, dass sich Anhaltspunkte für eine andere Sichtweise aus allen angeführten Gesetzgebungsmaterialien nicht entnehmen lassen, folgt, dass von § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII jedenfalls nicht diejenigen Fallgestaltungen erfasst werden sollen, in denen die Ausbildung infolge des Arbeitsunfalls weder abgebrochen worden ist noch sie sich verzögert hat (vgl auch BSG, Urteil vom 7.11.2000 - B 2 U 31/99 R - Juris RdNr 20, SozR 3-2700 § 90 Nr. 1; Merten in: Eichenhofer/Wenner, SGB VII, 1. Aufl 2010, § 90 RdNr 27) .

    Nach der bereits dargestellten Zweckbestimmung des § 90 Abs. 1 SGB VII sollen - ebenso wie bei den genannten Vorgängervorschriften - Personen, die schon vor oder während der Zeit der Ausbildung für einen Beruf einen Arbeitsunfall erleiden und deshalb im Jahre vor dem Unfall regelmäßig noch nicht das volle Arbeitsentgelt erzielt haben, zur Vermeidung von Härten geschützt und so gestellt werden, als hätten sie den Unfall nach der voraussichtlichen Beendigung der Berufsausbildung - bei höherem JAV - erlitten (vgl BSG, Urteil vom 7.11.2000 - B 2 U 31/99 R, Juris RdNr 17, SozR 3-2700 § 90 Nr. 1 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 4.12.1991 - 2 RU 69/90, HV-Info 1992, 598 mwN; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 90 RdNr 2, Stand: 01/2007; Merten in: Eichenhofer/Wenner, SGB VII, 1. Aufl 2010, § 90 RdNr 4) .

    c) Die entgegenstehenden, damals nicht tragenden und nicht näher begründeten Ausführungen in der zu § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ergangenen Entscheidung des Senats vom 7.11.2000 - B 2 U 31/99 R - (SozR 3-2700 § 90 Nr. 1; vgl zuvor zu § 573 RVO: BSG, Urteil vom 15.6.1983 - 9b/8 RU 58/81 - SozR 2200 § 573 Nr. 11) können demgemäß nicht aufrechterhalten bleiben, zumal die Voraussetzungen der Analogie dort nicht geprüft worden sind.

    Gleiches gilt für die eine solche Analogie befürwortenden Stimmen in der Literatur, die sich - soweit ersichtlich - nicht mit den rechtssystematischen Voraussetzungen der Analogiefähigkeit des § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII auseinandersetzen und lediglich die Entscheidung des BSG vom 7.11.2000 (aaO) zustimmend zitieren (vgl etwa Ricke in Kasseler Kommentar, § 90 SGB VII, RdNr 5, Stand: Dezember 2010; Keller in: Hauck/Noftz, SGB VII, K § 90 RdNr 9a, Stand: März 2012; Burchardt in: Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, § 90 RdNr 18a, Stand: März 2007; Rütenik in: juris-PK SGB VII, 1. Aufl 2009, § 90 RdNr 42; Dahm in: Lauterbach, UV , § 90 RdNr 18, Stand: Oktober 2006; Becker in: Lehr- und Praxiskommentar, SGB VII, 3. Aufl 2011, § 90 RdNr 5; Merten in: Eichenhofer/Wenner, SGB VII, § 90 RdNr 27; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 90 SGB VII, RdNr 8.5, Stand 01/2007; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl 2009, § 90 RdNr 7; Kater in: Kater/Leube, SGB VII, 1997, § 90 RdNr 27) .

    Soweit sich der Senat in der Entscheidung vom 7.11.2000 (aaO) ergänzend auf frühere Entscheidungen des BSG zur anders formulierten Vorgängerregelung des § 573 RVO berufen hat (Urteil vom 15.6.1983 - 9b/8 RU 58/81, SozR 2200 § 573 Nr. 11; sowie Urteil vom 5.8.1993 - 2 RU 24/92 - SozR 3-2200 § 573 Nr. 2) , kann im Übrigen dahinstehen, inwieweit § 573 RVO einer entsprechenden Analogie tatsächlich zugänglich gewesen ist.

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R
    Das BSG ist nicht dazu befugt, eine - wie oben ausgeführt - rechtlich vollständige, sozial- oder rechtspolitisch jedoch von einzelnen Personen oder Gruppen als defizitär empfundene Regelung fortbildend zu ergänzen und sich damit unter Verkennung seiner eigenen Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) in die Rolle einer normsetzenden Instanz zu begeben (so auch BSG, Urteil vom 29.7.2003 - B 12 KR 15/02 R, Juris RdNr 22, SozR 4-4100 § 169 Nr. 1 unter Hinweis auf BVerfGE 34, 269, 290; 65, 182, 194; 82, 6, 11 ff; 87, 273, 280; ferner BVerfGE 96, 375, 394 f; 113, 88, 103) .

    Die Methode der Analogie ist eine verfassungsrechtlich anerkannte Form der richterlichen Rechtsfortbildung (vgl zB BVerfGE 82, 6, 11 ff mwN) .

    Dem Gericht ist es grundsätzlich verwehrt, sich unter Verkennung seiner eigenen Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz zu begeben (BVerfGE 82, 6, 11 ff; 87, 273, 280) .

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese - auch im Interesse der Rechtssicherheit für den einzelnen Bürger - nicht auf Grund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen, die so ggf im Parlament gar nicht erreichbar war (vgl BVerfG FamRZ 1995, 1052, 1054; BVerfGE 82, 6, 12).

  • BSG, 15.06.1983 - 9b/8 RU 58/81
    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R
    c) Die entgegenstehenden, damals nicht tragenden und nicht näher begründeten Ausführungen in der zu § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ergangenen Entscheidung des Senats vom 7.11.2000 - B 2 U 31/99 R - (SozR 3-2700 § 90 Nr. 1; vgl zuvor zu § 573 RVO: BSG, Urteil vom 15.6.1983 - 9b/8 RU 58/81 - SozR 2200 § 573 Nr. 11) können demgemäß nicht aufrechterhalten bleiben, zumal die Voraussetzungen der Analogie dort nicht geprüft worden sind.

    So spricht die Entscheidung des BSG im zum alten Recht ergangenen Urteil vom 15.6.1983 (aaO, S 35) ohne nähere Gesetzesprüfung von einem "wenig einleuchtenden Ergebnis", das zu korrigieren sei.

    Soweit sich der Senat in der Entscheidung vom 7.11.2000 (aaO) ergänzend auf frühere Entscheidungen des BSG zur anders formulierten Vorgängerregelung des § 573 RVO berufen hat (Urteil vom 15.6.1983 - 9b/8 RU 58/81, SozR 2200 § 573 Nr. 11; sowie Urteil vom 5.8.1993 - 2 RU 24/92 - SozR 3-2200 § 573 Nr. 2) , kann im Übrigen dahinstehen, inwieweit § 573 RVO einer entsprechenden Analogie tatsächlich zugänglich gewesen ist.

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R
    Das BSG ist nicht dazu befugt, eine - wie oben ausgeführt - rechtlich vollständige, sozial- oder rechtspolitisch jedoch von einzelnen Personen oder Gruppen als defizitär empfundene Regelung fortbildend zu ergänzen und sich damit unter Verkennung seiner eigenen Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) in die Rolle einer normsetzenden Instanz zu begeben (so auch BSG, Urteil vom 29.7.2003 - B 12 KR 15/02 R, Juris RdNr 22, SozR 4-4100 § 169 Nr. 1 unter Hinweis auf BVerfGE 34, 269, 290; 65, 182, 194; 82, 6, 11 ff; 87, 273, 280; ferner BVerfGE 96, 375, 394 f; 113, 88, 103) .

    Die vom Verfassungsrecht gezogene Grenze verläuft im allgemeinen dort, wo die Gerichte ohne das Vorhandensein einer sich aus Systematik und Sinn des Gesetzes ergebenden Lücke allein unter Berufung auf allgemeine Rechtsprinzipien, die eine konkrete rechtliche Ableitung nicht zulassen, oder aus rechtspolitischen Erwägungen Neuregelungen oder Rechtsinstitute schaffen (BVerfGE 34, 269, 290; 65, 182, 194) .

    Eine derartige Lücke ist aber nicht bereits dann gegeben, wenn eine erwünschte Ausnahmeregelung fehlt oder eine gesetzliche Regelung aus sozial- oder rechtspolitischen Erwägungen als unbefriedigend empfunden wird (vgl BVerfG NJW 1992, 1219; BVerfGE 65, 182, 194) .

  • BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R
    Demgemäß darf richterliche Rechtsfortbildung im Wege der Analogie stets nur dann eingesetzt werden, wenn das Gericht auf Grund einer Betrachtung und Wertung des einfachen Gesetzesrechts eine Gesetzeslücke feststellt (vgl BVerfG FamRZ 1995, 1052, 1054) .

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese - auch im Interesse der Rechtssicherheit für den einzelnen Bürger - nicht auf Grund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen, die so ggf im Parlament gar nicht erreichbar war (vgl BVerfG FamRZ 1995, 1052, 1054; BVerfGE 82, 6, 12).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R
    Das BSG ist nicht dazu befugt, eine - wie oben ausgeführt - rechtlich vollständige, sozial- oder rechtspolitisch jedoch von einzelnen Personen oder Gruppen als defizitär empfundene Regelung fortbildend zu ergänzen und sich damit unter Verkennung seiner eigenen Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) in die Rolle einer normsetzenden Instanz zu begeben (so auch BSG, Urteil vom 29.7.2003 - B 12 KR 15/02 R, Juris RdNr 22, SozR 4-4100 § 169 Nr. 1 unter Hinweis auf BVerfGE 34, 269, 290; 65, 182, 194; 82, 6, 11 ff; 87, 273, 280; ferner BVerfGE 96, 375, 394 f; 113, 88, 103) .

    Die vom Verfassungsrecht gezogene Grenze verläuft im allgemeinen dort, wo die Gerichte ohne das Vorhandensein einer sich aus Systematik und Sinn des Gesetzes ergebenden Lücke allein unter Berufung auf allgemeine Rechtsprinzipien, die eine konkrete rechtliche Ableitung nicht zulassen, oder aus rechtspolitischen Erwägungen Neuregelungen oder Rechtsinstitute schaffen (BVerfGE 34, 269, 290; 65, 182, 194) .

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R
    Das BSG ist nicht dazu befugt, eine - wie oben ausgeführt - rechtlich vollständige, sozial- oder rechtspolitisch jedoch von einzelnen Personen oder Gruppen als defizitär empfundene Regelung fortbildend zu ergänzen und sich damit unter Verkennung seiner eigenen Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) in die Rolle einer normsetzenden Instanz zu begeben (so auch BSG, Urteil vom 29.7.2003 - B 12 KR 15/02 R, Juris RdNr 22, SozR 4-4100 § 169 Nr. 1 unter Hinweis auf BVerfGE 34, 269, 290; 65, 182, 194; 82, 6, 11 ff; 87, 273, 280; ferner BVerfGE 96, 375, 394 f; 113, 88, 103) .

    Dem Gericht ist es grundsätzlich verwehrt, sich unter Verkennung seiner eigenen Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz zu begeben (BVerfGE 82, 6, 11 ff; 87, 273, 280) .

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 KR 15/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - beurlaubter Berufssoldat - Ausübung

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R
    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Gesetz den Kreis derjenigen, die bei typisierender Bewertung ihrer Schutzbedürftigkeit ausnahmsweise nicht weiter der Regelberechnung des JAV unterliegen, nur unvollständig erfasst hätte (vgl zu diesem Gesichtspunkt bei der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung von beurlaubten Berufssoldaten BSG, Urteil vom 29.7.2003 - B 12 KR 15/02 R, Juris RdNr 21, SozR 4-4100 § 169 Nr. 1) .

    Das BSG ist nicht dazu befugt, eine - wie oben ausgeführt - rechtlich vollständige, sozial- oder rechtspolitisch jedoch von einzelnen Personen oder Gruppen als defizitär empfundene Regelung fortbildend zu ergänzen und sich damit unter Verkennung seiner eigenen Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) in die Rolle einer normsetzenden Instanz zu begeben (so auch BSG, Urteil vom 29.7.2003 - B 12 KR 15/02 R, Juris RdNr 22, SozR 4-4100 § 169 Nr. 1 unter Hinweis auf BVerfGE 34, 269, 290; 65, 182, 194; 82, 6, 11 ff; 87, 273, 280; ferner BVerfGE 96, 375, 394 f; 113, 88, 103) .

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R
    Es muss sich um eine dem Plan des Gesetzgebers widersprechende, also eine "planwidrige Unvollständigkeit" handeln (stRspr des BSG, vgl zB Urteil vom 25.2.2010 - B 10 LW 1/09 R - SozR 4-5868 § 13 Nr. 5; Urteil des Senats vom 27.5.2008 - B 2 U 21/07 R, Juris RdNr 17, UV-Recht Aktuell 2008, 1162; Urteil vom 16.12.1997 - 4 RA 67/97 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 13 S 74 f; BSG SozR 4100 § 107 Nr. 4 S 4; BSGE 63, 120, 131 = SozR 4100 § 138 Nr. 17 S 92; BSGE 25, 150, 151; BSGE 43, 128, 129 = SozR 4100 § 100 Nr. 1 S 1; vgl auch Canaris, Die Feststellung von Lücken im Gesetz, 2. Aufl 1983, S 39, 197 f) , die hier - wie soeben im Einzelnen unter 2 b) dargestellt - gerade nicht vorliegt.
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 67/97

    Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI

    Auszug aus BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R
    Es muss sich um eine dem Plan des Gesetzgebers widersprechende, also eine "planwidrige Unvollständigkeit" handeln (stRspr des BSG, vgl zB Urteil vom 25.2.2010 - B 10 LW 1/09 R - SozR 4-5868 § 13 Nr. 5; Urteil des Senats vom 27.5.2008 - B 2 U 21/07 R, Juris RdNr 17, UV-Recht Aktuell 2008, 1162; Urteil vom 16.12.1997 - 4 RA 67/97 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 13 S 74 f; BSG SozR 4100 § 107 Nr. 4 S 4; BSGE 63, 120, 131 = SozR 4100 § 138 Nr. 17 S 92; BSGE 25, 150, 151; BSGE 43, 128, 129 = SozR 4100 § 100 Nr. 1 S 1; vgl auch Canaris, Die Feststellung von Lücken im Gesetz, 2. Aufl 1983, S 39, 197 f) , die hier - wie soeben im Einzelnen unter 2 b) dargestellt - gerade nicht vorliegt.
  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 1/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung -

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 47/75

    Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Ausschluß - Vollendung des

  • BSG, 11.08.1966 - 3 RK 24/64
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 24/92

    Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Unfallverletzung - Studium

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 55/98 R

    Hinzuverdienstgrenze - Abgeordnetenentschädigung

  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 87/76

    Arbeitsunfall - Berufsausbildung zum Beamten - Erreichen des Ziels der Ausbildung

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 69/90

    Anspruch auf Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Rechtliche

  • BSG, 14.11.1974 - 8 RU 10/73

    Jahresarbeitsverdienst - Neuberechnung - Verletzung - Arbeitsunfall - Innerer

  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 11/80
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Die Analogie ist allerdings von der dem Gesetzgeber vorbehaltenen Gesetzeskorrektur abzugrenzen (eingehend BSG Urteil vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2, RdNr 24 ff) .

    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VII insgesamt ein stimmiges Konzept zugrunde liegt (BSG Urteil vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2, RdNr 24 ff) .

  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufeststellung des JAV gem § 90 Abs 1 und Abs 2

    Das BSG habe nur zu § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII entschieden, dass die Zuerkennung höherer Verletztenrente nicht in Betracht komme, wenn die Ausbildung planmäßig und ohne Verzögerung beendet worden sei (Hinweis auf BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2) .

    Der Senat hat am 18.9.2012 (aaO, RdNr 22) entschieden, dass schon der Wortlaut der Vorschrift die Anwendbarkeit der Norm auf Versicherungsfälle verdeutlicht, die vor dem 1.1.1997 nach altem Recht eingetreten sind, auch wenn der JAV für ein damals entstandenes Recht auf Leistungen schon festgestellt worden war.

    Schließlich folgt - entgegen der Rechtsansicht der Revision - auch nichts anderes aus der von ihr angeführten Entscheidung des Senats vom 18.9.2012 (B 2 U 11/11 R = BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2) .

    Für die Anwendung des § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII kommt es hingegen - wie der Senat am 18.9.2012 (aaO) entschieden hat - maßgebend auf den Zeitpunkt an, "in dem die Ausbildung ohne den Versicherungsfall voraussichtlich beendet worden wäre".

    Hierzu hat der Senat im Einzelnen begründet, dass aus Entstehungsgeschichte, Wortlaut und systematischer Stellung der Norm des § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII folge, dass im Falle einer tatsächlich rechtzeitig beendeten Ausbildung eine Neufestsetzung nach § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nicht in Betracht kommt (BSG vom 18.9.2012, aaO).

    Ist - wie in dem vom BSG am 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - entschiedenen Fall - eine Neuberechnung nach § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nicht möglich, weil der Versicherte seine Ausbildung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit absolviert hatte, so schließt dies eine Neuberechnung nach § 90 Abs. 2 SGB VII also grundsätzlich nicht aus, zumal der Versicherte im Regelfall auch das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfte.

  • BSG, 18.05.2021 - B 1 A 2/20 R

    Zahlungen der Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

    dd) Für eine analoge Anwendung des § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB IV auf die vorliegende Fallgestaltung fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke (vgl zu den Voraussetzungen einer Gesetzesanalogie in Abgrenzung zu der dem Gesetzgeber vorbehaltenen Gesetzeskorrektur BSG vom 4.5.1999 - B 4 RA 55/98 R - SozR 3-2600 § 34 Nr. 1 S 12 f, juris RdNr 37 f; BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2, RdNr 38 mwN) .
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R

    Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer

    Für eine Analogie ist eine planwidrige Regelungslücke nicht bereits dann gegeben, wenn eine erwünschte Ausnahmeregelung fehlt oder eine gesetzliche Regelung aus sozial- oder rechtspolitischen Erwägungen als unbefriedigend empfunden wird (vgl BSG Urteil vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2, RdNr 38 mwN und zur gesetzlichen Rentenversicherung BSG Urteil vom 1.6.2017 - B 5 R 2/16 R - BSGE 123, 205 = SozR 4-2600 § 48 Nr. 6, RdNr 25) .
  • LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 440/11

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach Studienabschluss

    Die Beklagte hat an ihrer Auffassung festgehalten und insbesondere auf die Entscheidung des BSG vom 18.09.2012 unter dem Az. B 2 U 11/11 R hingewiesen.

    Zwar hatte das BSG im Urteil vom 18.09.2012 (B 2 U 11/11 R, veröffentlicht bei Juris) zu § 90 Abs. 1 SGB VII unter ausführlicher Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte dargelegt, dass nach dieser Vorschrift nur dann ein Anspruch auf Neufeststellung des JAV besteht, wenn sich die Ausbildung verzögert hat oder nicht beendet wurde.

    Verletzte, die ihre Ausbildung rechtzeitig beenden, hätten hingegen typischerweise zu diesem Zeitpunkt keinen weiteren Nachteil, weil sie entsprechend höher entlohnt werden (vgl. BSG im Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R - Juris RdNr. 21).

    Vor diesem Hintergrund hatte das BSG im Urteil vom 18.09.2012 (B 2 U 11/11 R) den Anspruch des Klägers auf höheren JAV abgelehnt, der bereits während der Schulausbildung einen Unfall erlitten, seine Ausbildung aber rechtzeitig ohne zeitliche Verzögerung abgeschlossen hatte.

    In der Begründung des Gesetzesentwurfs vom 07.01.2015 (BT-Drucks. 18/3699 S. 41) wird ausgeführt, dass mit der Ergänzung der Vorschrift entgegen der BSG-Entscheidung vom 18.09.2012 (B 2 U 11/11 R) und in Fortsetzung der vorherigen einheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung und Rechtslehre zugunsten der Betroffenen klargestellt werde, dass auch in den Fällen, in denen die Ausbildung trotz des Versicherungsfalls ohne Verzögerung abgeschlossen wird, eine Anpassung des JAV nach § 90 Abs. 1 erfolgen kann.

  • LSG Bayern, 12.06.2018 - L 2 U 11/16

    Zeitpunkt des Versicherungsfalls, Eintritt des Versicherungsfalls,

    Die rückwirkende Ergänzung von § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII um den letzten Halbsatz "oder bei einem regelmäßigen Verlauf der Ausbildung tatsächlich beendet worden ist" erfolgte mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz vom 15.04.2015 (BGBl. I S. 583) mit Wirkung zum 01.01.1997 (vgl. Art. 15 Abs. 2 5. SGB IV-ÄndG) in Reaktion auf das BSG-Urteil vom 18.09.2012 (B 2 U 11/11 R - Juris), um entgegen dieser Entscheidung in Fortsetzung der vorherigen Rechtsprechung und Rechtslehre klarzustellen, dass auch in Fällen, in denen die Ausbildung trotz des Versicherungsfalls ohne Verzögerung abgeschlossen wird, eine Anpassung des JAV nach § 90 Abs. 1 erfolgen könne (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 18/3699 S. 41).

    Damit ergänzt § 90 Abs. 4 SGB VII die Regelung des § 90 Abs. 1 SGB VII (vgl. BSG, Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R - Juris RdNr. 15).

    Sachgrund für die gesetzliche Änderung der abstrakten Schadensbewertung des Ausgangs-JAV ist, dass es unbillig wäre, solche jungen Verletzten trotz des weiteren Folgeschadens an dieser Ausgangs-JAV festzuhalten (vgl. BSG, Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R - Juris RdNr. 22).

    § 90 Abs. 1 SGB VII soll also Personen, die schon vor oder während der Zeit der Ausbildung für einen Beruf einen Arbeitsunfall erleiden und deshalb im Jahr vor dem Unfall regelmäßig noch nicht das volle Arbeitsentgelt erzielt haben, zur Vermeidung von Härten so stellen, als hätten sie den Unfall nach der voraussichtlichen Beendigung der Berufsausbildung - bei höherem JAV - erlitten (vgl. BSG, Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R - Juris RdNr. 27 m.w.N., BSG, Urteil vom 07.11.2000 - B 2 U 31/99 R - Juris RdNr. 17).

    Dabei muss kein innerer Zusammenhang zwischen der Schul- oder Berufsausbildung und der zum Unfall führenden Verrichtung gegeben sein; vielmehr genügt der zeitliche Zusammenhang ("während") mit der Ausbildung (vgl. BSG, Urteil vom 18.09.2011 - B 2 U 11/11 R - Juris RdNr. 27), z.B., dass ein Schüler in seiner Freizeit eine Aushilfstätigkeit verrichtet.

    Denn die Neuberechnung des JAV nach § 90 Abs. 1 SGB VII erfolgt, weil junge Menschen, die einen Versicherungsfall vor bzw. am Anfang ihres Berufslebens erleiden, typischerweise noch nicht die Gelegenheit hatten, sich ein Erwerbseinkommen zu erarbeiten, das ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht und sich im JAV vor dem Versicherungsfall widerspiegeln kann (vgl. BSG, Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R; BSG, Urteil vom 07.02.2006 - B 2 U 3/05 R - Juris).

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 26/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst

    Die Beklagte ist daher weder zu verurteilen, dem Kläger höhere Verletztenrente nach einem höheren, von der Beklagten festzustellenden JAV zu bewilligen (BSG Urteil vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2) , noch das Begehren des Klägers erneut zu verbescheiden.

    Der Kläger begehrt mit der Kombination aus zulässiger Anfechtungs- und zulässiger (unechter) Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) die Leistung einer höheren Verletztenrente nach Festsetzung eines höheren Werts der Rente aufgrund einer Regelberechnung des JAV nach § 56 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB VII (BSG Urteil vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2) .

  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    Zwar findet nach Sinn und Zweck des § 573 Abs. 1 RVO die Vorschrift auch bei erstmaliger Festsetzung nach dem Zeitpunkt des voraussichtlichen Endes der Ausbildung Anwendung (vgl den Wortlaut der mit Art. 1 Nr. 1 des Sechsten Gesetzes über Änderungen in der Unfallversicherung vom 9.3.1942 neu eingefügten Vorläufernorm § 565 RVO sowie BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2, RdNr 18) .

    Einzig Personen, die bereits während der Zeit der Ausbildung für einen späteren Beruf einen Arbeitsunfall erleiden und deshalb im Jahr vor dem Unfall regelmäßig noch kein Arbeitsentgelt, sondern allenfalls eine geringe Ausbildungsvergütung erhalten haben, sowie aufgrund des Versicherungsfalls ihre Ausbildung später beenden, sollen zur Vermeidung von Härten geschützt und so gestellt werden, als hätten sie den Unfall nach der voraussichtlichen Beendigung der Berufsausbildung erlitten ( s zum stimmigen Konzept des § 90 SGB VII BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2, RdNr 35) .

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 26/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Übergangsgelds - Berechnungsgrundlage -

    Eine Erstreckung auf nicht erfasste Fallgestaltungen im Wege der Analogie kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht (zu den Voraussetzungen der Analogie vgl BSG vom 4.5.1999 - B 4 RA 55/98 - SozR 3-2600 § 34 Nr. 1; vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 25.10.2023 - B 6 KA 26/22 R

    (Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum

    Eine planwidrige Regelungslücke als Voraussetzung für eine Analogie ist nicht bereits dann gegeben, wenn eine erwünschte Ausnahmeregelung fehlt oder eine gesetzliche Regelung aus sozial- oder rechtspolitischen Erwägungen als unbefriedigend empfunden wird (vgl BSG Urteil vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2, RdNr 38 mwN; BSG Urteil vom 1.6.2017 - B 5 R 2/16 R - BSGE 123, 205 = SozR 4-2600 § 48 Nr. 6, RdNr 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2013 - L 13 R 1662/12

    Abtretung von Rentenansprüchen - Ermittlung des übertragbaren Betrages -

  • BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R

    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen des

  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 39/21 R

    Anspruch auf Erstattung von Kosten des Vorverfahrens Keine Beeinflussung der

  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 22/21 R

    Anspruch auf Erstattung von Kosten des Vorverfahrens Keine Beeinflussung der

  • BSG, 01.06.2017 - B 5 R 2/16 R

    Kein Fortbestehen des Waisenrentenanspruches während der erziehungsbedingten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2022 - L 3 U 2/21

    Zur Auslegung von § 90 Abs 1, 2 und 4 SGB VII aF.

  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 13/15 R

    Verzugszinsen - öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag - analoge

  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Lastenausgleich zwischen landwirtschaftlicher

  • LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 230/11

    Jahresarbeitsverdienst (JAV) eines Diplom-Chemikers im Graduiertenstudium

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - L 3 U 66/19

    Kürzung der Verletztenrente - Schwerstverletzter - 24-Stunden-Intensivpflege -

  • SG Reutlingen, 28.10.2013 - S 7 U 3373/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.02.2013 - L 2 U 40/11

    Unfall einer unter 30-jährigen Studentin im Rahmen des Hochschul-sports -

  • LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen

  • BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderung - Beitragsabfindung - starker

  • LSG Thüringen, 10.12.2015 - L 1 U 667/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neufeststellung des

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
  • BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung -

  • BSG, 19.10.2022 - B 5 R 78/22 B

    Erstattung von Zuschüssen zu Aufwendungen für eine freiwillige gesetzliche

  • LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13

    Zuschussgewährung, Beschäftigung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2022 - L 6 SB 198/21
  • LSG Bayern, 07.08.2013 - L 2 P 2/13

    Art. 45 PflegeVG ist auf Pflegebedürftige, die bis zum 31.03.1995 nach

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2023 - L 6 AS 1306/22
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21

    Anspruch auf Übergangsgeld während einer Maßnahme zur medizinischen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - L 20 AS 2623/17

    Erstattung von Verwaltungskosten; Pauschalsteuern; Kommunalträger;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - L 20 AS 2622/17

    Erstattung von Verwaltungskosten; pauschale Lohnsteuer; Kommunalträger;

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2019 - L 10 KO 2552/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - gerichtskostenpflichtiges Verfahren -

  • BSG, 24.09.2015 - B 2 U 141/15 B
  • SG Karlsruhe, 08.04.2013 - S 4 U 1525/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV - Begriff der

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 10 KO 270/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - gerichtskostenpflichtiges Verfahren -

  • SG Osnabrück, 03.12.2020 - S 19 U 191/19

    Übernahme der Kosten für eine Betriebshilfe zur Weiterführung des

  • SG Augsburg, 18.03.2014 - S 8 U 336/13

    Keine Neufeststellung des JAV nach Masterstudium wegen zeitlichen Abstands

  • SG Heilbronn, 21.12.2020 - S 2 U 1011/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Höhe des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2018 - L 13 SB 121/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2016 - L 14 U 209/13
  • SG Aachen, 03.03.2020 - S 14 AS 62/20
  • SG Nürnberg, 03.04.2018 - S 2 U 22/16

    Streit um Neuberechnung von Jahresarbeitsverdienst

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Rechtsprechung
   KG, 08.12.2011 - 2 U 11/11.Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20189
KG, 08.12.2011 - 2 U 11/11.Kart (https://dejure.org/2011,20189)
KG, Entscheidung vom 08.12.2011 - 2 U 11/11.Kart (https://dejure.org/2011,20189)
KG, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 2 U 11/11.Kart (https://dejure.org/2011,20189)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Vergabesperre durch die öffentliche Hand gegenüber einem privaten Unternehmen bei Einsatz von Nachunternehmen durch dieses Unternehmen unter Verstoß gegen vertragliche Bestimmungen; Einstweiliger Rechtschutz eines Bauunternehmens gegen eine ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabesperre: Keine besondere Ermächtigungsgrundlage erforderlich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Anforderungen bestehen an die Verhängung einer Vergabesperre? (IBR 2012, 345)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 389
  • BauR 2012, 695
  • VergabeR 2012, 208
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06

    Überprüfung einer Vergabesperre

    Auszug aus KG, 08.12.2011 - 2 U 11/11
    Zwar spricht alles dafür, dass dem Ausschluss der Verfügungsklägerin vom Wettbewerb um öffentliche Bauaufträge sowie der Unterrichtung der Baudienststellen und ebenso den im vorliegenden Verfahren begehrten Erklärungen nur eine tatsächliche Wirkung beizumessen ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 17. Januar 2011 zu 2 U 4/06 kart.

    = BauR 2011, 1508 ff Juris Rz 99 f).

  • BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Auszug aus KG, 08.12.2011 - 2 U 11/11
    Anhaltspunkte, dass der Verfügungsbeklagte auf dem Markt für allgemeine Bauleistungen unterhalb der Schwelle für Großprojekte - der aus Sicht eines durchschnittlichen Anbieters räumlich zudem nicht nur auf Berlin beschränkt ist (vgl. dazu BGH ZIP 2000, 426 ff Juris Rz 28 m. w. N.) - eine marktbeherrschende oder marktstarke Stellung hat, bestehen nicht.
  • LG Berlin, 29.07.2011 - 16 O 267/11
    Auszug aus KG, 08.12.2011 - 2 U 11/11
    Mit dem am 29. Juli 2011 verkündeten Urteil - 16 O 267/11 Kart - hat das Landgericht Berlin die einstweilige Verfügung bestätigt sowie die im weiteren Verfahrensverlauf gestellten und auf Wiedereintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge gerichteten Anträge der Verfügungsklägerin zurückgewiesen.
  • KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18

    Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von

    Diese Gefahr, von dem Beklagte zu einer Bewerbung nicht eingeladen und daher über die Möglichkeit eines Auftrages nicht informiert zu werden, begründet das rechtliche Interesse des Klägers, die Wirkungen der E-Mail zu beseitigen (vgl. Kammergericht Berlin, Urteil vom 08. Dezember 2011 - 2 U 11/11 Kart -, Rn. 14, juris; vgl. auch Kammergericht Berlin, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart -, Rn. 101, juris).

    Sollte der Kläger - aus welchen Gründen auch immer, sei es auch zufällig - von einer solchen Ausschreibung erfahren, wäre es ihm unbenommen, die Verletzung von Vergaberecht geltend zu machen (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 17. April 2013 - I-11 W 20/13 -, Rn. 4, juris; offen noch: Kammergericht Berlin, Urteil vom 08. Dezember 2011 - 2 U 11/11 Kart -, Rn. 21, juris).

    Soweit Stimmen in der Literatur die Verhängung einer Vergabesperre als einen betriebsbezogenen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bezeichnen, (z.B. Sterner in: NZBau 2001, 423, 426, Boesen in Vergaberecht Kommentar, 2000, § 126 Rn. 71 hält einen solchen Eingriff bei koordinierten Vergabesperren für möglich; Schnorbus, Baur 1999, 77, 82; offengelassen von: KG Berlin, Urteil vom 08. Dezember 2011 - 2 U 11/11 Kart -, Rn. 21, juris), fehlt es an der einzelfallbezogenen Subsumtion unter die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage und kann diese Einordnung daher nur als Möglichkeit verstanden werden.

    Dem Kläger ist zuzugeben, dass § 124 GWB allgemein als Schutzgesetz eingeordnet werden sollte, da die Norm jedenfalls bieterschützend ausgestaltet ist (Conrad in: Müller-Wrede (Hrsg.), Vergaberecht, 2016, § 124 Rn. 235; offen noch: Kammergericht Berlin, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart -, Rn. 120, juris; dahinstehend gelassen: KG Berlin, Urteil vom 08. Dezember 2011 - 2 U 11/11 Kart -, Rn. 16, juris).

  • VG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 K 6764/13

    "Schwere Verfehlung" setzt Verschulden voraus!

    Unabhängig von der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen und noch nicht hinreichend geklärten Frage, ob diese Vorschriften angesichts ihrer Verortung in einer Rechtsverordnung überhaupt als taugliche Grundlage einer Vergabesperre herangezogen werden können, vgl. - auch zu alternativen, hier indes nicht einschlägigen gesetzlichen Grundlagen - Burgi, NZBau 2014, 595 (600) m. w. N.; KG Berlin, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 2 U 11/11 Kart - Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart - zitiert nach juris, lässt sich den in Bezug genommenen Vorschriften jedenfalls eine Ermächtigung zum Ausschluss eines Bieters von Vergabeverfahren mittels Verwaltungsakts nicht entnehmen.

    vgl. KG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart - Urteil vom 8. Dezember 2011 - 2 U 11/11 Kart - zitiert nach juris.

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - Verg 27/12

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

    Angesichts des bisherigen Verhaltens des Geschäftsführers der Antragstellerinnen bedarf eine über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgehende Vergabesperre einer eingehenden Prüfung und Begründung (siehe dazu: KG, Urteil vom 8. Dezember 2011, 2 U 11/11 Kart, VergabeR 2012, 208ff und Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06 Kart, NZBau 2012, 56ff).
  • VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15

    Nachprüfungsverfahren: Sicherungsleistungen

    Ferner kann die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten durch einen Wirtschaftsteilnehmer grundsätzlich als eine Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit angesehen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 2012, VII-Verg 27/12, zu § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB), wenn es um Verstöße gegen Rechtspflichten von einigem Gewicht geht (vgl. KG, Urteil vom 8. November 2011, 2 U 11/11 Kart).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2015 - 15 A 1141/15

    Beruhen des Ausschlusses eines Bieters vom Vergabeverfahren auf dem Grundsatz der

    vgl. KG, Urteile vom 8. Dezember 2011 - 2 U 11/11 Kart -, juris Rn. 22, und vom 17. Januar 2011 - 2 U 4/06 Kart -, juris Rn. 126.
  • OLG Köln, 17.04.2013 - 11 W 20/13

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung einer Vergabesperre im Wege

    Der Umstand, dass in Rechtsprechung und Literatur das Rechtsschutzbedürfnis für eine von einem von einer Vergabesperre betroffenen Auftragnehmer außerhalb eines Vergabeverfahrens erhobene Unterlassungsklage im allgemeinen bejaht wird, rechtfertigt nicht die Annahme auch eines Verfügungsgrundes ( anders wohl KG NZBau 2012, 389, allerdings ohne konkrete Begründung).
  • VK Bund, 25.08.2015 - VK 1-51/15

    Nachprüfungsverfahren: Winterdienstleistungen

    Um als schwere Verfehlung zu gelten, müssen die Verstöße gegen Rechtspflichten jedoch von einigem Gewicht sein (vgl. KG, Urteil vom 8. November 2011, 2 U 11/11 Kart).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 U 11/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,77680
OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 U 11/11 (https://dejure.org/2011,77680)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.11.2011 - 2 U 11/11 (https://dejure.org/2011,77680)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. November 2011 - 2 U 11/11 (https://dejure.org/2011,77680)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 305 BGB, § 314 BGB, § 649 BGB, § 8 Abs 1 Nr 1 VOB/B, § 16 Abs 1 VOB/B
    Bauvertrag: Vertragliche Einbeziehung der VOB bei Auslage des VOB-Textes zur Einsicht in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Zahlung restlichen Werklohns für Arbeiten an einem Bauvorhaben bei Vorliegen von Mängeln

  • ra.de
  • ibr-online

    VOB/B nur zur Einsichtnahme ausgelegt: Wird sie dadurch Vertragsbestandteil?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Bei Vertragsschluss ausgelegt - wurde VOB/B in den Vertrag einbezogen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bei Vertragsschluss ausgelegt - Einbezug von VOB/B in den Vertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    VOB/B wird in den Geschäftsräumen ausgelegt: Wird sie dadurch Vertragsbestandteil? (IBR 2014, 393)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitseinstellung berechtigt: Kündigung wird für den Auftraggeber teuer! (IBR 2014, 400)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 U 11/11
    Fälligkeit der Werklohnforderung für die ausgeführte Teilleistung setzt auch bei vorzeitiger Beendigung des Werkvertrags durch Auftragskündigung Abnahme oder Abnahmefähigkeit der Teilleistung voraus (BGH NJW 2006, 2475; BauR 2006, 1294).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 170/98

    Einbeziehung der VOB/B; konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 U 11/11
    36 Für die wirksame Einbeziehung der vom Auftragnehmer gestellten Vertragsbedingung in den Bauvertrag mit einem Auftraggeber, der weder im Baugewerbe tätig noch sonst im Baubereich bewandert ist, ist erforderlich - aber auch ausreichend -, dass der Verwender seinen Vertragspartner in die Lage versetzt, sich in geeigneter Weise Kenntnis von der VOB zu verschaffen und seine Informationsmöglichkeit zu nutzen (BGH BauR 1999, 1186; 1994, 617; 1990, 205).
  • BGH, 09.11.1989 - VII ZR 16/89

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 U 11/11
    36 Für die wirksame Einbeziehung der vom Auftragnehmer gestellten Vertragsbedingung in den Bauvertrag mit einem Auftraggeber, der weder im Baugewerbe tätig noch sonst im Baubereich bewandert ist, ist erforderlich - aber auch ausreichend -, dass der Verwender seinen Vertragspartner in die Lage versetzt, sich in geeigneter Weise Kenntnis von der VOB zu verschaffen und seine Informationsmöglichkeit zu nutzen (BGH BauR 1999, 1186; 1994, 617; 1990, 205).
  • BGH, 19.05.1994 - VII ZR 26/93

    VOB-Einbeziehung nur wegen übereinstimmender Geltungsannahme?

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 U 11/11
    36 Für die wirksame Einbeziehung der vom Auftragnehmer gestellten Vertragsbedingung in den Bauvertrag mit einem Auftraggeber, der weder im Baugewerbe tätig noch sonst im Baubereich bewandert ist, ist erforderlich - aber auch ausreichend -, dass der Verwender seinen Vertragspartner in die Lage versetzt, sich in geeigneter Weise Kenntnis von der VOB zu verschaffen und seine Informationsmöglichkeit zu nutzen (BGH BauR 1999, 1186; 1994, 617; 1990, 205).
  • OLG Hamm, 05.07.1996 - 12 U 168/95

    Vereinbarung der VOB/B-Nachtragsaufträge; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 U 11/11
    Die Vereinbarung gilt auch für den Nachfolgeauftrag bezüglich der Sanitärgegenstände vom 30. Juni 2006 (OLG Hamm BauR 1997, 472).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - I-2 U 11/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13588
OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - I-2 U 11/11 (https://dejure.org/2012,13588)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2012 - I-2 U 11/11 (https://dejure.org/2012,13588)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2012 - I-2 U 11/11 (https://dejure.org/2012,13588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - 2 U 11/11
    An dieser auch vom Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 ff. - Transportfahrzeug) gebilligten Rechtsprechung hält der Senat im Grundsatz weiterhin fest; es erscheint ihm jedoch geboten, die Frage der Aussetzung des Verletzungsrechtsstreits in zweiter Instanz unter etwas weniger strengen Gesichtspunkten zu beurteilen, wenn der Patentinhaber bereits ein erstinstanzliches obsiegendes Urteil erstritten hat, aus dem er gegen Sicherheitsleistung nach § 709 Satz 1 ZPO vollstrecken kann.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.06.2012 - 2 U 11/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38123
OLG Schleswig, 19.06.2012 - 2 U 11/11 (https://dejure.org/2012,38123)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.06.2012 - 2 U 11/11 (https://dejure.org/2012,38123)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 2 U 11/11 (https://dejure.org/2012,38123)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG, 09.02.2011 - B 2 U 11/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,40721
BSG, 09.02.2011 - B 2 U 11/11 B (https://dejure.org/2011,40721)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2011 - B 2 U 11/11 B (https://dejure.org/2011,40721)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - B 2 U 11/11 B (https://dejure.org/2011,40721)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Dortmund - S 17 U 302/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 4 U 382/10
  • BSG, 09.02.2011 - B 2 U 11/11 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 2 U 11/11 B
    Es ist - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Klägers - nicht erkennbar, dass die Rechtssache eine Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 160a RdNr 14 ff; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX, RdNr 56 ff).
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